Essen, im April 2000

   

Was wird den lokalen SELBSTHILFEN vom Bundesverband geboten?

Es wurde gemäss Satzung u.a. beschlossen:

„Der Verband wird ausschließlich den Interessen der SELBSTHILFEN (SH) dienen. Er arbeitet auf der Basis von Beschlüssen seiner Mitgliederversammlung (MV). Eigeninteressen einzelner Selbsthilfen dürfen die gemeinsamen Interessen oder Arbeiten nicht behindern. Die Achtung vor der Meinung der anderen delegierten Mitglieder soll dem Umgang untereinander als Richtschnur dienen."

Wir möchten selbständigen SH zur Schlafapnoe bei ihrer Arbeit - auf unserer ehrenamtlichen Basis- behilflich sein. Ferner bieten wir solchen SH an, sich bei uns anschließen. Nur gemeinsam sind wir einzelnen SH stark und können Einfluss auf Institutionen und Mediziner und Therapiegerätehersteller ausüben. Unseren Mitgliedern können wir vorrangig qualitative Unterlagen zur Informationen und zur täglichen Arbeit bieten. Der BSD redet nie in die Arbeit der SH-Mitglieder korrigierend ein!

Wir haben eine Satzung, in welcher der Zweck unserer Arbeit, unsere gemeinsamen Ziele und die Wege dazu festgelegt sind. Sie kann bei Bedarf angefordert werden.

Wir sammeln von unseren Mitgliedsvereinen aktuelle Erfahrungsberichte, die wir an alle anderen Mitgliedsvereine - und auch an interessierte, noch außen stehende SH - u.a. weiter im Rundbrief - dort befristet - verteilen.

Wir stellen unsere Schriften für die Verwendung unter eigenen SH-Namen zur Verfügung. Wir verlangen lediglich, dass die Quelle immer dazu klar genannt wird.

Wir machen Öffentlichkeitsarbeit z.B. auf Messen oder Gesundheitstage auch dort, wo (noch) keine regionale oder örtliche SH angesiedelt ist. Wir werben dabei für alle SH - vor allem für uns angeschlossene.

Wir helfen SH in solchen Bereichen zu initiieren und sie anzuschieben, wo Bedarf ist und die Voraussetzungen positiv eingeschätzt werden. Wir raten grundsätzlich keine später konkurrierende SELBSTHILFEN in der Nachbarschaft anzusiedeln.

Wir sammeln in den einzelnen SELBSTHILFEN Einzelheiten oder Vorgänge, die bei den Ärzten, Krankenkassen und Therapiegeräte-Hersteller ungelöst oder nicht optimal gelöst sind, um sie über den Bundesverband gebündelt einer Klärung oder Lösung zuführen zu helfen.

Wir unterstützen jede angeschlossene SH auf dem Weg zum e.V. durch Beratung.

Wir sind mit den Selbsthilfeverbänden anderer Fachbereiche der Schlafmedizin in einer Interessengemeinschaft für schlafassoziierte Erkrankungen verbunden. Wir können damit unseren Mitgliedern und Interessierten sehr schnell, auch über die Grenzen der Schlafapnoe hinweg, vermittelnd helfen.

 
   

Wie wird das Finanzielle geregelt?

Unsere Mitgliedsvereine zahlen einen Jahresbeitrag mit der Aufnahme oder sonst zum Jahresanfang von 5 DM pro Mitglied. Neu gegründete SH zahlen für die Dauer eines Jahres nach ihrer Gründung (ohne Berücksichtigung von der e.V. Erteilung) keinen Beitrag an den BSD. Sie haben aber ab Bestätigung der Anmeldung alle sonstigen Mitgliedsrechte gemäß Satzung.

Dieser Beitrag wurde in der Mitgliederversammlung von April ausdrücklich bestätigt! Gleichzeitig wurden die Leistungen des BSD dahingehend erweitert, als dass auch ab 2001 eine Haftpflichtversicherung für die SH (als e.V.), nachdem uns alle relevanten Daten dazu vorliegen, für sie abgeschlossen wird!

Der Bundesverband bemüht sich finanzielle Mittel auf Bundesebene - wo es die Interessen der einzelnen SH nicht stört - zu erhalten. Es ist unser Ziel, die dann zur Verfügung stehenden Mittel nach Abzug der Verbandskosten und vertretbarer Rücklagenbildung nach dem gleichen Schlüssel, wie die Beiträge, an die Mitgliedsvereine zu verteilen. Hier macht uns allerdings das Finanzamt die Auflage nur an solche SH zu verteilen, die „gemeinnützig" sind. Solche SH, die noch keinen e.V. haben oder auch solches nicht wollen, können bei sonst gleichen Rechten und Pflichten - vertreten durch einen Beauftragten als Mitglied - dabei sein.

Wir unterstützen jede angeschlossene SH auf dem Weg zum e.V. durch Beratung.

Der Bundesverband hat die Anerkennung als e.V. vom Registergericht in Düsseldorf erhalten. Das Finanzamt in Wuppertal hat uns die Gemeinnützigkeit bestätigt und uns die Befreiung von der Körperschaftssteuer erteilt.

 
   

Was bieten wir interessierten, nicht - oder noch nicht angeschlossenen - Selbsthilfen?

Außer der Nutzung unserer Texte - wie oben beschrieben - bieten wir die Teilnahme am Verteilerdienst der gesammelten Informationen im Rundbrief, der etwa vierteljährlich zur Verteilung gelangt, jetzt zu 50 DM für ein Jahr (nicht kostendeckend!), die wir nach Erhalt der ersten Sendung im Voraus haben möchten. Nach diesem Jahr läuft die Verteilung aus, es sei, die SH hat sich entschieden Mitglied zu werden oder es gibt gemeinsam erkannte Gründe, die eine längerfristige Sondervereinbarung rechtfertigen. Ferner versuchen wir Ihnen bei allen anstehenden Fragen aktiv zu helfen.

Wir möchten insgesamt zusammenführen, statt getrennt und einzeln zu wirken. Einer großen Lösung, wenn sie sich eines Tages auf vertretbarer Basis realisieren lässt, werden wir voraussichtlich - nach dem Beschluss einer MV - zustimmen. Bis dahin gilt es für uns den BSD zu stärken und die Arbeit weiter zu führen..

 

 Hans D. Weitermann - Manfred Philipp - Herbert Oelmann

 


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