Voller Versicherungsbeitag


Der Deutsche Bundestag hat am 06.11.2003 das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches und andere Gesetze novelliert. Das hat u.a. folgende Änderung zur Folge:

Voller Pflegeversicherungsbeitrag für Rentnerinnen und Rentner

Künftig tragen die Rentnerinnen und Rentner den vollen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent, statt wie bisher nur zur Hälfte.
Wie sich die Neuregelung im Einzelfall auswirkt, hängt von der jeweiligen Rentenhöhe ab. Hier einige Beispielrechnungen:

Bei einer Bruttorente von monatlich 800,- Euro erhöht sich der Pflegebeitrag von 6,80 Euro auf 13,60 Euro. Bei einer Rente von 1.200,- Euro im Monat steigt der Beitrag von 10,20 Euro auf 20,40 Euro.
Bei Rentnerinnen und Rentnern, die Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung erhalten, ändert sich im Ergebnis dagegen nichts: Denn die Grundsicherung gleicht den höheren Pflegeversicherungsbeitrag aus.

Nach Auffassung des BSD ist diese Gesetzesänderung nicht nur sozial ungerecht. Für Empfänger kleiner Renten, und davon gibt es gerade in den neuen Bundesländern sehr viele, ist dies eine neuerliche Belastung, die angesichts des Wegfalls der kompletten Befreiung von Zuzahlungen in der Krankenversicherung und anderer Belastungen der Menschen mit geringen Einkommen nicht hingenommen werden kann. Darüber hinaus bestehen nach unserer Auffassung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Deshalb fordert der BSD alle Rentner auf, Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen, den sie z.Z. von ihrem Rentenversicherungsträger erhalten, um ihren Widerstand gegen diese unsozialen Maßnahmen deutlich zu machen und bei Abschluss der anhängigen Klagen ihre Rechte gewahrt zu haben. Einen Vordruck habe ich beigefügt.

Vordruck


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