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| Bundesverband Schlafapnoe Deutschland BSD e.V. -Verbund der Selbsthilfen- |
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Erläuterung der beim Bundessozialgericht verwandten Aktenzeichen Bundessozialgericht >> externer Link Gerichtsurteile Kostenübernahme durch PKV & GKV Kosten für ein Beatmungsgerät ... sind von der privater Krankenversicherung zu tragen. Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hat in seiner Entscheidung vom 03.07.1996 entschieden, dass die Kosten für ein Beatmungsgerät auch dann von einer privaten Krankenversicherung zu tragen sind, wenn das Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelkatalog aufgeführt ist (7 U 249/95; 3 O 21/95)
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